Mehr Flexibilität in der Ergotherapie: Ärzte dürfen zukünftig Blankoverordnungen ausstellen

Mehr Flexibilität in der Ergotherapie: Ärzte dürfen zukünftig Blankoverordnungen ausstellen

Ab dem 1. April dürfen Ärzte und Psychotherapeuten in bestimmten Fällen eine Blankoverordnung für ergotherapeutische Leistungen ausstellen. Dies bedeutet, dass bei der Verordnung keine genauen Angaben zum Heilmittel, der Menge oder zur Behandlungsfrequenz gemacht werden müssen. Stattdessen liegt die Entscheidung darüber in den Händen der Ergotherapeuten, die damit auch die wirtschaftliche Verantwortung übernehmen.

Einschränkung auf bestimmte Diagnosegruppen

Die Blankoverordnung ist jedoch auf spezifische Diagnosegruppen beschränkt. Ärzte dürfen bei Erkrankungen, die der Diagnosegruppe SB1 (Erkrankungen der Wirbelsäule, Gelenke und Extremitäten mit motorisch-funktionellen Schädigungen), der Diagnosegruppe PS3 (Wahnhafte und affektive Störungen/Abhängigkeitserkrankungen) und der Diagnosegruppe PS4 (Dementielle Syndrome) zugeordnet sind, Blankoverordnungen ausstellen. Psychotherapeuten ist hingegen eine Blankoverordnung nur bei Erkrankungen der Diagnosegruppen PS3 und PS4 gestattet. Zu den jeweiligen Diagnosegruppen zählen folgende Krankheitsbilder:

Diagnosegruppe SB1

  • entzündlich-rheumatische Erkrankungen
  • traumatische Gelenkerkrankungen und Operationsfolgen
  • Endoprothesenimplantation
  • Schultersteife

Diagnosegruppe PS3

  • Schizophrenie, schizotype und wahnhafte Störungen
  • Affektive Störungen
  • Psychische und Verhaltensstörungen durch psychotrope Substanzen

Diagnosegruppe PS4

  • Morbus Alzheimer, z.B. im Stadium der leichten Demenz

Begrenzte Gültigkeit und neue Anforderungen an den Therapiebericht

Blankoverordnungen haben eine Gültigkeit von 16 Wochen ab dem Verordnungsdatum. Ein Therapiebericht ist nur auf Anforderung notwendig und muss spezifische Informationen über das geplante Therapieziel, die erzielten Behandlungsergebnisse, die durchgeführten Behandlungen (Anzahl der Behandlungstermine und Angabe der erbrachten Zeitintervalle) sowie die Frequenz enthalten.

 

Kommentar:

Mit den Blankoverordnungen wird den Ergotherapeuten mehr Verantwortung übertragen. Bisher oblag es den verordnenden Ärzten, die Wirtschaftlichkeitsprüfung nach § 106b SGB V durchzuführen. Durch die neuen Blankoverordnungen wird die wirtschaftliche Verantwortung über Menge, Art und Intensität der Behandlung nun den Ergotherapeuten übertragen. Diese übertragene Verantwortung könnte die Attraktivität des Berufes steigern, was ein weiterer Schritt gegen den Fachkräftemangel im Bereich der nichtärztlichen Therapeuten darstellt. Laut Fachkräfteengpassanalyse 2022 der Bundesagentur für Arbeit herrscht nämlich über ganz Deutschland hinweg ein Engpass an nichtärztlichen Therapeuten wie Ergo- oder Physiotherapeuten. Die geplante Einführung von Blankoverordnungen für die Physiotherapie ab voraussichtlich 2025 ist daher ebenfalls positiv zu bewerten, da diese eine Stärkung der therapeutischen Berufe und eine Entlastung der Ärzteschaft bedeutet.

Quellen:

Autor Fanny Mauch
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