Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und der GKV-Spitzenverband haben sich auf eine Sonderregelung für den Stromverbrauch in energieintensiven Praxen geeinigt. Mit Wirkung zum Januar 2023 haben Praxen aus den Bereichen Radiologie, Strahlentherapie und Dialyse den Anspruch, zusätzliche Stromkosten geltend zu machen, wenn sie Leistungen aus mindestens einem der EBM-Abschnitte Hochvolttherapie, Computertomografie,…