Seit dem 1. April gibt es für die Kennzeichnung von Leistungen, die in Verbindung mit dem Coronavirus stehen, ein neues Verfahren, das, wie alle anderen der Corona-Leistungen, von den Krankenkassen zusätzlich bezahlt wird. Nach wie vor erfolgt die Kennzeichnung unter der Ziffer 88240 und wird an allen Tagen dokumentiert, an…