Es ist ein weit verbreiteter Irrtum, dass alle Leistungen der Heilberufe generell umsatzsteuerfrei sind. Nur jene Leistungen, die der unmittelbaren Vorbeugung, Diagnose, Linderung oder Heilung von Krankheiten oder Gesundheitsstörungen bei Menschen dienen, sind von der Umsatzsteuer befreit. Ärztliche Leistungen, die auf ausdrücklichen Wunsch der Patienten erbracht wurden und mindestens medizinisch…