Balneotherapie bei Neurodermitis als neue GKV-Leistung

Balneotherapie bei Neurodermitis als neue GKV-Leistung

Gesetzlich krankenversicherte Patienten mit mittelschwerer bis schwerer Neurodermitis haben künftig Anspruch auf Balneophototherapie als synchrone oder asynchrone Photosoletherapie. Dies geht aus einem Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) vom 20.3.2020 hervor. Bei der Balneophototherapie handelt es sich um eine Kombination von Wannenbädern mit speziellen Zusätzen (z.B. Salz) mit einer UV-Lichttherapie. Letztere kann entweder während (synchron) oder nach dem Bad (asynchron) erfolgen.

Studien hatten gezeigt, dass die Balneophototherapie bei der Neurodermitisbehandlung von Erwachsenen Vorteile gegenüber der trockenen UV-Bestrahlung hat. Da keine Studien für jüngere Patientengruppen vorliegen, soll hier die Indikationsstellung nur nach sorgfältiger Prüfung der zur Verfügung stehenden Behandlungsmöglichkeiten erfolgen.

Der Beschluss liegt gegenwärtig zur Prüfung beim Bundesgesundheitsministerium und tritt bei Nichtbeanstandung mit der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft. Anschließend muss der Bewertungsausschuss die Vergütung der neuen Leistung im Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) innerhalb von sechs Monaten festlegen.

Quelle: G-BA – Balneotherapie zur Behandlung von Neurodermitis wird GKV-Leistung

 

Unser Kommentar/Praxistipp ist nur für ATLAS MEDICUS® Kunden ersichtlich.

Arrow right icon