In Deutschland wird innerhalb der hausarztzentrierten Versorgung aufgrund der zahlreichen, mit den Krankenkassen einzeln verhandelten Verträgen, kein einheitlicher Ansatz bei der Vergütung der hausärztlichen Leistungen verfolgt. Vielmehr muss zwischen den HzV-Verträgen der einzelnen Regionen und hier wiederum zwischen den HzV-Verträgen mit den einzelnen Krankenkassen unterschieden werden. In einigen Regionen wird dabei vornehmlich auf eine einzelleistungsbasierte Abrechnung gesetzt, während andere Regionen, wie beispielsweise Baden-Württemberg, abrechnungssystematisch einen anderen Weg als den EBM einschlagen und eine auf Pauschalen aufbauende Vergütungssystematik bevorzugen. Den teilnehmenden Ärzten eröffnet sich dabei eine völlig neue Abrechnungsstruktur, die für jeden eingeschriebenen Versicherten aus vier wesentlichen Bausteinen besteht: Pauschalen, Vorhaltezuschläge, Einzelleistungen und ergebnisabhängige Zusatzvergütungen. Die wichtigste Pauschale dabei ist die Pauschale P1, eine kontaktunabhängige Pauschale, die dem Arzt jedes Jahr pro Patient in dessen Einschreibequartal vergütet wird, unabhängig davon, ob dieser Leistungen in Anspruch nehmen wird oder nicht. Diese Pauschale soll die Bereitstellung der Behandlungsmöglichkeit selbst honorieren und dem Arzt Planungssicherheit geben. Kommt der Patient tatsächlich in die Praxis, wird die Pauschale P2 vergütet, die kontaktabhängige Pauschale. Diese hat eine stets gleichbleibende Höhe, unabhängig davon, welche Leistungen durch den Patienten in Anspruch genommen wurden.
Von besonderer Bedeutung für die Praxen ist außerdem die Pauschale P3 für chronisch kranke Patienten. Diese soll den gesteigerten Behandlungsaufwand dieser Patientengruppe auffangen. Einige Leistungen werden je nach HzV-Vertrag mit den verschiedenen Krankenkassen zusätzlich zu den Pauschalen entweder durch Einzelleistungen oder durch Qualifikationszuschläge auf die Pauschale P1 honoriert (beispielsweise eine Schilddrüsen-Sonografie). Die Krankenkassen gingen bei der Vertragsausgestaltung somit zwei verschiedene Wege, um diese Behandlungen zu vergüten: Einzelfallbezogen mit einer höheren Vergütung pro Einzelleistung oder mit einem Qualifikationszuschlag auf die Pauschale P1 für alle Patienten, der allerdings niedriger ausfällt als die Höhe der Einzelleistungsvergütung.
Bei den ergebnisabhängigen Zusatzvergütungen handelt es sich beispielsweise um Zuschläge, die bei Quotenerreichung bestimmter Impfungen ausbezahlt werden und somit gleichermaßen einer verbesserten Gesundheitsversorgung der Patienten dienen, wie sie zu Einsparungen für die Krankenkassen führen können.
Quelle: Jahrbuch für Ärzte und Zahnärzte 2018 (Kapitel 2.2.3.5)
Unser Kommentar/Praxistipp ist nur für ATLAS MEDICUS® Kunden ersichtlich.