Steht sowohl der Behandlungsfehler als auch der Zusammenhang mit dem geltend gemachten Schaden fest, ist der Arzt verpflichtet, eine Ausgleichszahlung zu leisten. Hier ist der Patient grundsätzlich so zu stellen, wie er ohne das schadenbringende Ereignis stehen würde. Hierbei ist zwischen einem materiellen Schadensersatz und einem Schmerzensgeld zu unterscheiden. Materieller…