Das Honorar für Vertragsärzte und -psychotherapeuten in Baden-Württemberg steht fest. Im November 2020 verständigten sich die Vertragspartner auf ein Plus der morbiditätsbezogenen Gesamtvergütung (MGV) von ca. 2,1%. Je nachdem, wie sich der Einzelleistungsbereich entwickelt (z.B. die Zahl der sogenannten TSVG Konstellationen [Neupatient, Hausarzt-Vermittlung]), besteht die Möglichkeit einer weiteren Steigerung. Die…