Förderung von Unternehmen und Praxen: Bundesförderprogramme Teil 2

Förderung von Unternehmen und Praxen: Bundesförderprogramme Teil 2

Unter die aktuell wichtigsten Fördergeber und -programme fallen:

Innovationsausschuss beim Gemeinsamen Bundesausschuss
Innovationsfonds - Förderung neuer Versorgungsformen und VersorgungsforschungGefördert werden Vorhaben im Zusammenhang mit neuen Versorgungsformen und Versorgungsforschungsprojekte mit dem Ziel der Weiterentwicklung der Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung, z. B.:

  • Versorgungsmodelle in strukturschwachen bzw. ländlichen Gebieten
  • Modellprojekte zur Arzneimitteltherapie sowie Arzneimitteltherapiesicherheit
  • Versorgungsmodelle unter Nutzung von Telemedizin, Telematik und E-Health
  • Versorgungsmodelle für spezielle Patientengruppen
  • Versorgungsforschung: themenspezifische sowie themenoffene Versorgungsforschung
Die Förderung erfolgt als Zuschuss (von bis zu 100 % der förderfähigen Ausgaben). Für den Bereich der Förderung von neuen Versorgungsformen stehen bis 2024 jährlich insgesamt 160 Mio. € an Fördermitteln zur Verfügung.
Mikrofinanzinstitute
Mikrokreditfonds DeutschlandMikrokredite dienen vor allem zur Finanzierung von Gründungen und Kleinunternehmen. Es muss ein Fremdkapitalbedarf gegeben sein, der mit eigenen Mitteln nicht zu decken ist. Es werden Darlehen gewährt in Höhe von maximal 25.000 € bei einer Laufzeit von vier Jahren.
Verband Deutscher Bürgschaftsbanken e. V. (VDB)
Rückbürgschaften des Bundes und der LänderFür die Besicherung von Krediten von Finanzierungsinstituten und Versicherungen an Unternehmen stellen die Bürgschaftsbanken in Deutschland Ausfallbürgschaften zur Verfügung. Diese werden von den Bürgschaftsbanken durch Rückbürgschaften des Bundes und des jeweiligen Landes abgesichert. Das zugrundeliegende Vorhaben muss volkswirtschaftlich förderungswürdig, das Unternehmenskonzept wirtschaftlich tragfähig und eine anderweitige Finanzierung darf nicht möglich sein. Verbürgt werden Kredite für Investitionen oder Betriebsmittelkredite für die Unternehmensfinanzierung oder für Existenzgründungen. Die Bürgschaft darf maximal 1,25 Mio. € betragen und deckt maximal 80 % der Kreditsumme ab.

Quelle: E-MARKTWISSEN

 

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