ASV für Hauttumoren startet

ASV für Hauttumoren startet

Nachdem am 11.5.2019 die Konkretisierung zur ambulanten spezialärztlichen Versorgung (ASV) für Tumoren der Haut in Kraft getreten ist, haben Vertragsärzte und Krankenhäuser ab sofort die Möglichkeit, eine Berechtigung zur ASV bei den Erweiterten Landeszuschüssen zu beantragen. Die Voraussetzungen für die Teilnahme an der ASV, die Details zu den Leistungen in Zusammenhang mit der Diagnostik und Behandlung von Patienten mit Hauttumoren ab dem vollendeten 18. Lebensjahr sowie zur Vergütung sind unter https://www.g-ba.de/downloads/39-261-3643/2018-12-20_ASV-RL_Ergaenzung-Hauttumoren_BAnz.pdf abrufbar.

Quelle: Gemeinsamer Bundesausschuss – Beschluss über eine Änderung der ASV-Richtlinie § 116b SGB V für Hauttumoren


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