BRAO-Reform: Bundestag beschließt Gesetz

BRAO-Reform: Bundestag beschließt Gesetz

Der Bundestag hat nun die große BRAO-Reform verabschiedet. Es wurde nicht nur die Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO), sondern auch das Steuerberatungsgesetz (StBerG) und die Patentanwaltsordnung (PAO) reformiert.

Erstmals wurde auch das Verbot der Vertretung widerstreitender Interessen erstmals ausführlich in der BRAO geregelt. Die vom Justizministerium geplante Verschärfung betreffend vertrauliche Informationen ist jedoch nicht enthalten.

Die wesentlichsten Änderungen sind:

  • Vertrauliche Informationen werden auch weiterhin über die Pflicht zur Verschwiegenheit geschützt. Eine Ausweitung der Interessenkollision konnte nicht durchgesetzt werden.
  • Rechtsanwälte dürfen zukünftig auch interprofessionell mit allen freien – auch nicht verkammerten – Berufen zusammenarbeiten.
  • Elektronisches Anwaltspostfach (beA): Es wird verpflichtend für alle eingetragenen Berufsausübungsgesellschaften eingerichtet. Zweigniederlassungen oder mehrere Standorte können weitere Gesellschaftspostfächer erhalten.
  • Die Errichtung einer GmbH & Co. KG ist jetzt auch für Rechtsanwälte offen. Die Bürogemeinschaft wird liberalisiert.
  • Kapitalbeteiligungen an Rechtsanwaltsgesellschaften sind auch weiterhin nicht möglich. Das Fremdbesitzverbot ist damit nach wie vor gesichert.

Das Gesetz wird im Sommer 2022 in Kraft treten.

 

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