Digitalisierung im Gesundheitswesen: Was ändert sich in 2022?

Digitalisierung im Gesundheitswesen: Was ändert sich in 2022?

Mittlerweile ist die überwiegende Mehrheit der Leistungserbringer an die sogenannte Telematikinfrastruktur (TI) angeschlossen. Auf diese Weise können Ärzte, Psychotherapeuten, Zahnärzte, Apotheken sowie Krankenhäuser sektoren- und einrichtungsübergreifend miteinander kommunizieren sowie sicher und schnell relevante Gesundheitsdaten austauschen.
Das digitale Fundament ist gelegt, wie aber geht der Ausbau der digitalen Strukturen und Anwendungen in 2022 weiter?

Elektronisches Rezept (eRezept): ab 2022 verpflichtend
Seit Oktober 2021 können Ärzte das eRezept freiwillig nutzen, sofern die technischen Voraussetzungen gegeben sind. Bislang war die Resonanz der Ärzteschaft zum eRezept allerdings eher verhalten. So wurden in einem ersten Feldversuch in der Region Berlin-Brandenburg bislang nur wenige Medikamente elektronisch verschrieben. Spätestens ab 2022 sind die Leistungserbringer und Patienten jedoch zur Nutzung verpflichtet. Neben der digitalen Verordnung apothekenpflichtiger Arzneimittel zulasten der GKV sollen in späteren Ausbaustufen auch eRezepte für den Sprechstundenbedarf oder die digitalen Gesundheitsanwendungen (DiGA) zur Verfügung stehen. Praxen, die die technischen Bedingungen bis Anfang nächsten Jahres noch nicht erfüllen, gewährt der Gesetzgeber eine Übergangsfrist bis Mitte 2022. Bis zu diesem Zeitpunkt dürfen Muster 1 und 16 weiterverwendet werden.

Automatischer Versand der Arbeitsunfähigkeit spätestens ab Mitte 2022
Neben dem eRezept wird auch die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) im kommenden Jahr eingeführt. Mit Jahresbeginn gilt die verpflichtende Übermittlung der eAU vom Arzt an die Krankenkasse. Die Weiterleitung der eAU an den Arbeitgeber muss spätestens ab Juli 2022 erfolgen, technische Verzögerungen hatten eine Verschiebung der Frist zur Folge.

 

Kommentar:

Auch im kommenden Jahr werden die digitalen Strukturen und Angebote ausgebaut – hin zur Patientenversorgung 4.0. Neben der eAU und dem eRezept werden auch die Kommunikation und die Vernetzung zwischen den Akteuren des Gesundheitswesens weiter gefördert. Parallel zum sicheren E-Mail-Versand via KIM-Dienst wird der TI-Messenger ebenfalls für einen schnelleren und effizienteren Austausch zwischen den Leistungserbringern sorgen. Der Kurznachrichtendienst soll voraussichtlich ab Sommer 2022 zur Verfügung stehen.

Quellen:

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