e-Government (2/3): Blockchain-Kooperation der Notarkammer mit Justiz

e-Government (2/3): Blockchain-Kooperation der Notarkammer mit Justiz

Das deutschlandweit erste Blockchain-Projekt in der Justiz, initiiert von der Bundesnotarkammer und dem bayerischen Justizministerium sowie wissenschaftlich-technisch unterstützt vom Fraunhofer-Institut, zielt auf die Entwicklung eines digitalen Gültigkeitsregisters und soll damit dem Gutglaubensschutz dienen. In einem solchen Register, so das Ministerium, könnte der jeweils aktuelle Gültigkeitsstatus eines Dokuments durch den jeweils Berechtigten (Gericht, Vollmachtgeber, etc.) auf einfache Weise vermerkt werden. Dritte könnten dann die Gültigkeit des ihnen vorgelegten Dokuments unkompliziert anhand des Registers prüfen.

Bisher besteht das Problem, dass z.B. notarielle Vollmachten oder gerichtliche Erbscheine nur in Papierform ausgestellt werden und es zu einer Missbrauchsgefahr kommt, wenn diese ihre Gültigkeit verlieren, sie aber noch im Umlauf sind (das kann mehrere Wochen dauern). Mit dem Blockchain-basierten Register hingegen ist die Gültigkeit des entsprechenden Dokuments sofort erkennbar und prüfbar; das spart Zeit, verkürzt umständliche Verfahren, verringert Bürokratie und schützt entsprechend vor Missbrauch.

Das Projekt bzw. der entsprechende Prototyp wurde 2020 bereits zweimal ausgezeichnet, mit dem ‚Innovationspreis Reallabore‘ des Bundeswirtschaftsministeriums sowie mit Bronze im e-Government-Wettbewerb für das ‚Beste Kooperationsprojekt 2020‘.

 

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