e-Government (3/3): Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs beschlossen

e-Government (3/3): Gesetz zum Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs beschlossen

Der entsprechende Referentenentwurf für das Gesetz stammt vom Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz (BMJV) und hat u.a. zum Ziel eine möglichst umfassende und medienbruchfreie Kommunikation aller Akteurinnen und Akteure mit den Gerichten auf elektronischem Weg zu ermöglichen. Auf breiter Basis, so das Ministerium, können damit Dokumente auf elektronischem Weg an die Gerichte und Strafverfolgungsbehörden übersandt und auch umgekehrt elektronisch adressiert werden. Dazu soll ein ‚besonders elektronisches Bürger- und Organisationspostfach‘ (eBO) geschaffen werden, welches dann alle Bürger und Institutionen sowie andere am Prozessgeschehen Beteiligte (z.B. Sachverständige, Gerichtsvollzieher etc.) u.a. für den Empfang und das Versenden von Dokumenten zur Verfügung stünde.

Der Zugang zum Recht wird auf zusätzliche digitale Zugangsmöglichkeiten erstreckt und für viele Zielgruppen erleichtert.

 

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