Natürlich stellt sich durch die bessere Vergütung der Hausärzte im Rahmen einer Teilnahme an der hausarztzentrierten Versorgung die Frage, wie die dafür benötigten Gelder zusammengesetzt sind und woher diese stammen.
- Zum einen wird die Vergütung im Rahmen der HzV durch die Bereinigung der hausärztlichen Leistungen in der Regelversorgung generiert. Die Bereinigung der Gesamtvergütung ist in § 73b Abs. 7 SGB V geregelt, das heißt, das für den hausärztlichen Versorgungsbereich zur Verfügung stehende Vergütungsvolumen wird um die ausgezahlten Pauschalen bereinigt.
- Der Rest der von den Krankenkassen für die HzV-Verträge bereitgestellten Finanzierungsmittel wird durch Einsparpotenziale beispielsweise im Bereich der Pharmakotherapie/Arzneimittelverordnung oder durch eine leitliniengerechte Steuerung der Versorgung generiert, durch die Unter- und Überversorgungen vermieden werden.
Quelle: ATLAS-ARZTINFO (Kapitel 2.2.3.5 S. 78)
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