Impfung gegen Herpes zoster nun Kassenleistung

Impfung gegen Herpes zoster nun Kassenleistung

Seit Mai 2018 steht gegen Herpes zoster – besser bekannt als Gürtelrose – in Deutschland ein adjuvantierter Subunit-Totimpfstoff zur Verfügung. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat nun entschieden, dass die Impfung für Personen ab einem Alter von 60 Jahren bzw. für Personen mit speziellen Vorerkrankungen ab einem Alter von 50 Jahren als eine Pflichtleistung von allen Krankenkassen übernommen werden muss. Als Konsequenz des Beschlusses erfolgt eine Anpassung der Schutzimpfungsrichtlinie (SI-RL) der Ständigen Impfkommission (STIKO), die dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG) nun vorgelegt und nach der Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft treten wird.

Begründet wird die Entscheidung damit, dass mit zunehmendem Alter ein erhöhtes Risiko für schwere Krankheitsverläufe und dem Vorkommen postherpetischer Neuralgien (anhaltende Nervenschmerzen Wochen und Monate nach dem Abheilen der Erkrankung) besteht.

Zu den Grunderkrankungen, die das Risiko für eine Erkrankung an Herpes zoster erhöhen und eine Impfung der betroffenen Personen zu einem früheren Zeitpunkt möglich machen, zählen:

  • Angeborene/erworbene Immundefizienz/Immunsuppression
  • HIV-Infektion
  • Rheumatoide Arthritis
  • Systemischer LUPUS erythematodes
  • Chronisch entzündliche Darmerkrankungen
  • COPD/Asthma bronchiale
  • Chronische Niereninsuffizienz
  • Diabetes mellitus

Bereits einige Zeit vor der positiven Bewertung des adjuvantierten Subnit-Totimpfstoff sprach die STIKO für den abgeschwächten Lebendimpfstoff keine Empfehlung aus.

Quelle: Gemeinsamer Bundesausschuss – Impfung gegen Gürtelrose wird Kassenleistung

 

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