Medizin studieren ohne Abitur – geht das?

Medizin studieren ohne Abitur - geht das?

Studienplätze im Bereich Medizin sind begehrt und die Plätze begrenzt. Dennoch ist ein Human- oder Zahnmedizinstudium inzwischen auch für beruflich qualifizierte Bewerber ohne Abitur möglich.

Ohne Abitur ist die Bewerbung um einen Studienplatz möglich für

  • Bewerber mit einer beruflichen Aufstiegsfortbildung z.B.
    • einem Abschluss als Meister,
    • einem Fachschulabschluss oder
    • einer abgeschlossenen Fortbildung im Gesundheitswesen (z.B. Altenpfleger, Ernährungsberater, Fachkinderkrankenpfleger).

    Diese Bewerber sind gleichgestellt mit Bewerbern mit allgemeiner Hochschulreife und müssen keine Zugangsprüfung ablegen.

  • Bewerber, die über eine mindestens zweijährige Berufsausbildung in einem Gesundheitsberuf (Abschlussnote mindestens 2,5) und drei Jahre Arbeitserfahrung im medizinischen Bereich verfügen.
    Sie können direkt bei ihrer Wunschuniversität einen Antrag auf eine fachgebundene Hochschulzugangsberechtigung stellen und müssen ebenfalls keine Zugangsprüfung ablegen.
  • Auch für Bewerber mit einer mindestens zweijährigen fachfremden Berufsausbildung plus einer mindestens dreijährigen beruflichen Tätigkeit ist ein Medizinstudium grundsätzlich zugänglich, allerdings ist für diesen Personenkreis das Ableisten einer Zugangsprüfung verpflichtend. Als berufliche Tätigkeit gelten auch Teilzeitbeschäftigung, freiwilliger Wehrdienst, ein freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr, eine Tätigkeit als Entwicklungshelfer, die Erziehung eines minderjährigen Kindes, die Pflege eines Angehörigen oder die hauptverantwortliche und selbstständige Führung eines Familienhaushalts.

Die ersten beiden Bewerbergruppen sind zwar nicht verpflichtet, eine Zugangsprüfung abzulegen, um ihre fachliche und methodische Qualifikation für das Studienfach zu belegen. Allerdings gilt für sie die der Abiturnote entsprechende Zugangsnote 4.0. Durch eine freiwillige Teilnahme an der (hochschulindividuellen) Zugangsprüfung können sie jedoch ihre Chancen auf einen Studienplatz verbessern. Die Zugangsprüfungsnote ersetzt dann die Abiturnote.

Wie werden (Zahn-)Medizinstudienplätze vergeben?

Seit dem Jahr 2020 werden (Zahn-)Medizinstudienplätze (Erststudium) nach einem neuen, deutlich veränderten Verfahren vergeben. Dabei werden neben der Abiturnote, Numerus-clausus-Länderquoten, Sozialdienst, Berufsausbildung und Eignungstest/Zugangsprüfung berücksichtigt. Wartezeit spielt jedoch keine Rolle mehr (nur noch für Altbewerber in „Warteschleife“).

Da nach dem neuen Vergabeverfahren bei vielen Universitäten Eignungstests bei der Vergabe wichtig sind, können darauf nur Bewerber verzichten, die über eine außergewöhnlich gute Abiturnote verfügen und denen der Hochschulstandort egal ist. Alle anderen sollten erst nach erfolgreicher Teilnahme am Eignungstest ihre Bewerbung zentral bei www.hochschulstart.de einreichen. Neben dem Studienfach gibt der Bewerber u.a. auch eine (priorisierte) Liste der Hochschulen an, bei denen er sich bewerben möchte.

Die Vergabe der Studienplätze erfolgt dann wie folgt:

  • 30% über die Abiturbestenquote
  • 10% über die Eignungsquote, in der die Abiturnote keine Rolle spielt (darunter fallen u.a. auch die Altfälle mit Wartezeit)
  • 60% über das Auswahlverfahren der Hochschulen (dabei darf die Platzvergabe nicht ausschließlich nach der Abiturnote erfolgen, sondern es müssen auch notenunabhängige Kriterien einbezogen werden).

Wer nach Abschluss des Auswahlverfahrens einen Ablehnungsbescheid bekommt, hat noch über das Nachrückverfahren eine Chance auf einen Studienplatz.

 

Kommentar:

“Mehr Infos zu allen Fragen rund um das Management einer Arzt- oder Zahnarztpraxis finden Sie in der Publikation “Praxismanagement kompakt” unter https://www.gesundheitsmarktwissen.de/. Der Anspruch dieses XXL-Werkes ist es, zu allen Fragen rund um das Management einer Arzt- oder Zahnarztpraxis eine fundierte Hilfestellung zu bieten.

Neben “Praxismanagement kompakt” finden Sie in unserem digitalen Wissensportal Gesundheitsmarktwissen zahlreiche weitere fachgruppenspezifische Marktstudien und Publikationen mit vielen wirtschaftlichen Daten, die keine Managementfragen für die Heilberufe und deren Beratung offenlassen.”

Quelle: GESUNDHEITSMARKTWISSEN

Nadine Brohammer
Autor Nadine Brohammer
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