Patentrechtsreform richtet sich gegen „Patent-Trolle“

Patentrechtsreform richtet sich gegen „Patent-Trolle“

Der Bundestag hat sich nach monatelangem Ringen auf eine Modernisierung des Patenrechts geeinigt. Die verabschiedeten Neuregelungen sollen Firmen und Unternehmen davor schützen, Opfer von rechtsmissbräuchlichen Patentansprüchen zu werden. Die Gerichte sollen zukünftig auch prüfen, ob ein Unterlassungsanspruch des Patentinhabers verhältnismäßig ist.

Patentinhaber konnten bei Patentverletzungen bisher einen Unterlassungsanspruch geltend machen. Dem Patentverletzer wurde daraufhin gerichtlich eine weitere Nutzung der Erfindung ohne Genehmigung untersagt. Sogenannte „Patent-Trolle“ kaufen gezielt Patente auf, um dann hohe Forderungen gegen Unternehmen geltend zu machen. Die Unternehmen zahlen oftmals hohe Summen, um einen Produktionsstopp zu verhindern.

Vor allem bei komplexen Produkten kam es immer mehr zu Problemen, wenn gegen ein einziges Teil Unterlassungsansprüche geltend gemacht wurden. Oftmals wurden – trotz intensiver Recherche – Patente versehentlich verletzt. Ein Ausschluss des Unterlassungsanspruchs soll nun bei unverhältnismäßiger Härte gegenüber Dritten gelten, z.B. wenn ein lebensnotwendiger Impfstoff sonst nicht auf den Markt gebracht werden könnte.

 

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