Pilotmodell: Vereinfachte Steuererklärung für Rentner

Pilotmodell: Vereinfachte Steuererklärung für Rentner

Seit Mai ist die Steuererklärung für Rentner und Pensionäre in den Bundesländern Brandenburg, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern und Sachsen einfacher. Ein entsprechender Vordruck ist im Rahmen des Pilotmodells mit dem Bundesfinanzministerium konzipiert worden. Wenn bereits andere Daten (wie Renteneinkünfte und KV-Beiträge) dem Finanzamt auf elektronischem Wege vorliegen, müssen diese nicht mehr gesondert im Formular ausgefüllt werden, nur mehr Spenden, Kirchensteuer, außergewöhnliche Belastungen, haushaltsnahe Dienstleistungskosten etc. Erzielt der Steuerpflichtige jedoch weitere Einkünfte (z.B. aus Gewerbe oder Vermietung), dann muss auch weiterhin das vollumfängliche Formular genutzt werden.

 

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