Die Digitalisierung im Gesundheitswesen schreitet voran. Mittlerweile vernetzt die Telematikinfrastruktur (TI) nicht nur Ärzte und Psychotherapeuten, sondern auch Krankenhäuser und Apotheken. Weitere Akteure wie z.B. ambulante und stationäre Pflegeeinrichtungen können dem digitalen Netzwerk freiwillig beitreten. Daneben wurde mit der elektronischen Patientenakte (ePA) ein zentrales Element der TI auf den Weg gebracht. Derzeit wird die flächendeckende Einführung der Anwendung forciert. Eine weitere Neuerung ist die Verordnungsfähigkeit der sogenannten digitalen Gesundheitsanwendungen (DiGA).
Weitere digitale Meilensteine
Nach E-Health-Gesetz, Patientendaten-Schutzgesetz sowie Digitale-Versorgung-Gesetz gibt nun das Digitale-Versorgung-und-Pflege-Modernisierungs-Gesetz (DVPMG) die nächsten Schritte zur digitalen Transformation vor. Einige Aspekte sollen hier näher vorgestellt werden.
Digitalisierung der Zukunft | Die eGK soll künftig nicht mehr als Speichermedium für die Anwendungen der TI dienen, sondern lediglich als Versicherungsnachweis und zur Identifikation innerhalb der TI. |
Entwicklung digitaler Identitäten | Spätestens ab 2023 sollen alle Versicherten eine digitale Identität erhalten, die z.B. im Rahmen einer Videosprechstunde erforderlich sein wird. |
Digitale Kommunikation | Sichere Übermittlungsverfahren sollen Leistungsempfänger und -erbringer einfacher miteinander kommunizieren lassen. Dazu zählt neben der datenschutzkonformen E-Mail auch ein Video- und Messaging-Dienst. |
Ausbau der TI | Der Nutzerkreis der TI wird schrittweise erweitert. Es ist geplant auch Heil- und Hilfsmittelerbringer, Soziotherapeuten oder Zahnlabore einzubinden. |
Quelle: Deutscher Bundestag – Gesetzesentwurf der Bundesregierung DVPMG
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