Die vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz eingesetzte Kommission von Expertinnen und Experten hat Ende April den Entwurf für ein Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts vorgelegt (sogenannter Mauracher Entwurf); denn Teile dieses Rechts stammen noch aus dem 19. Jahrhundert und bedürfen dringend – so auch im Koalitionsvertrag vereinbart – einer Anpassung.
Dabei geht es nicht nur um Änderungen im BGB sowie im Handelsgesetzbuch, sondern auch um damit einhergehende Anpassungen in anderen Rechtsgebieten (z.B. Grundbuchrecht, Kostenrecht, Prozessrecht, gewerblicher Rechtschutz etc.) – insgesamt sind 39 Gesetze betroffen.
Unter anderem geht es um folgende Vorschläge:
- Die GbR (bislang nicht rechtsfähig) soll als eine rechtlich verselbstständigte Gesellschaft anerkannt werden
- Entsprechend soll auch ein GbR-Register eingeführt werden (analog zum Handelsregister)
- Personenhandelsgesellschaften sollen auch für gemeinsame Berufsausübung der freien Berufe möglich werden (z.B. die GmbH & Co KG); explizit genannt in der Pressemeldung: Zahnärzte, Architekten, Rechtsanwälte
- Sitzwahlrecht (für Geschäftstätigkeit auch außerhalb des Bundesgebiets)
- Beschlussmängelrecht für Personengesellschaften
- Zuordnung des Gesellschaftsvermögens zur Gesellschaft
- Erleichterung der Gesellschaftsform-Wechsel
- Zulässigkeit von Sach-/Phantasienamen bei der PartG
- …
Wann das Gesetz in Kraft treten wird, ist noch nicht klar – das Justizministerium verweist in der Mitteilung darauf, dass es den zeitlichen Vorlauf für die Einrichtung eines Gesellschaftsregisters zu berücksichtigen gilt. Aber zunächst müssen Standesvertreter gehört werden – diese können bis Jahresmitte Stellung beziehen. Es bleibt zu hoffen, dass das Gesetzgebungsverfahren dann zügig (noch innerhalb der Legislaturperiode) abgeschlossen wird.
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