Reformierung des Personengesellschaftsrechts

Reformierung des Personengesellschaftsrechts

Die vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz eingesetzte Kommission von Expertinnen und Experten hat Ende April den Entwurf für ein Gesetz zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts vorgelegt (sogenannter Mauracher Entwurf); denn Teile dieses Rechts stammen noch aus dem 19. Jahrhundert und bedürfen dringend – so auch im Koalitionsvertrag vereinbart – einer Anpassung.

Dabei geht es nicht nur um Änderungen im BGB sowie im Handelsgesetzbuch, sondern auch um damit einhergehende Anpassungen in anderen Rechtsgebieten (z.B. Grundbuchrecht, Kostenrecht, Prozessrecht, gewerblicher Rechtschutz etc.) – insgesamt sind 39 Gesetze betroffen.

Unter anderem geht es um folgende Vorschläge:

  • Die GbR (bislang nicht rechtsfähig) soll als eine rechtlich verselbstständigte Gesellschaft anerkannt werden
  • Entsprechend soll auch ein GbR-Register eingeführt werden (analog zum Handelsregister)
  • Personenhandelsgesellschaften sollen auch für gemeinsame Berufsausübung der freien Berufe möglich werden (z.B. die GmbH & Co KG); explizit genannt in der Pressemeldung: Zahnärzte, Architekten, Rechtsanwälte
  • Sitzwahlrecht (für Geschäftstätigkeit auch außerhalb des Bundesgebiets)
  • Beschlussmängelrecht für Personengesellschaften
  • Zuordnung des Gesellschaftsvermögens zur Gesellschaft
  • Erleichterung der Gesellschaftsform-Wechsel
  • Zulässigkeit von Sach-/Phantasienamen bei der PartG

Wann das Gesetz in Kraft treten wird, ist noch nicht klar – das Justizministerium verweist in der Mitteilung darauf, dass es den zeitlichen Vorlauf für die Einrichtung eines Gesellschaftsregisters zu berücksichtigen gilt. Aber zunächst müssen Standesvertreter gehört werden – diese können bis Jahresmitte Stellung beziehen. Es bleibt zu hoffen, dass das Gesetzgebungsverfahren dann zügig (noch innerhalb der Legislaturperiode) abgeschlossen wird.

 

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