Die Bundessteuerberaterkammer hat Ende Juli das Vergabeverfahren zur Steuerberaterplattform abgeschlossen, so dass das Projekt nun beginnen kann. Hintergrund ist das „Gesetz zur Verbesserung des Onlinezugangs zu Verwaltungsleistungen (OZG)“, wonach bis Ende 2020 die deutsche Verwaltung flächendeckend digitalisiert sein soll.
Zum 1.1.2023 wird allen Steuerberater*innen ein elektronisches Postfach (beSt) zur Verfügung gestellt. Es wird für jedes im Steuerberaterverzeichnis eingetragene Kammermitglied und jede eingetragene Berufsausübungsgesellschaft zur Verfügung gestellt. Die Berufsträger sind bei Inbetriebnahme ab diesem Zeitpunkt dazu verpflichtet, das Postfach für die digitale Kommunikation zu nutzen. Damit kann vor allem mit der Verwaltung und den Gerichten rechtssicher im digitalen Raum kommuniziert werden.
Die DATEV eG wurde im Rahmen eines förmlichen Vergabeverfahrens als technischer Dienstleister mit der technischen Entwicklung und dem Betrieb der Steuerberaterplattform und des beSt beauftragt.
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