Einigung auf das Honorar für 2022

Einigung auf das Honorar für 2022

Auch in diesem Jahr hat der Erweiterte Bewertungsausschuss ((EBA) bestehend aus jeweils drei Vertretern der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) und des GKV-Spitzenverbandes sowie drei unparteiischen Mitgliedern) nach schwierigen Verhandlungen am 15.9.2021 das Honorar 2022 für alle ärztlichen und psychotherapeutischen Leistungen beschlossen.

  • Anhebung des Orientierungswerts um 1,27 % von gegenwärtig 11,1244 Cent auf 11,2662 Cent (Gesamteffekt: ca. 600 Mio. Euro). Der Orientierungswert (OW) ist ein Eurobetrag, der jährlich auf Basis der Investitions- und Praxiskosten sowie unter Berücksichtigung der Ausschöpfung von Wirtschaftlichkeitsreserven sowie der allgemeinen Kostendegression bei Fallzahlsteigerungen berechnet wird. Er dient als Grundlage der Preisermittlung aller ärztlichen Leistungen. Der Einheitliche Bewertungsmaßstab sieht für jede ärztliche Leistung einen Punktwert vor. Der absolute Preis für die ärztlichen Leistungen ergibt sich dann durch die Multiplikation des EBM-Punktwerts mit dem Orientierungswert.
  • Die regionalen Veränderungsraten bezüglich Morbidität und Demografie zur Anpassung des Honorarvolumens an den Behandlungsbedarf wurden bereits im August beschlossen. Der steigende Behandlungsbedarf wird sich voraussichtlich mit insgesamt rund 60 Mio. Euro niederschlagen. Die genauen Ergebnisse der regionalen diagnose- und demografiebezogenen Veränderungsraten werden nach den regionalen Verhandlungen feststehen, die im Herbst beginnen.

Quelle: KBV – Honorarverhandlungen für 2022 nach zähem Ringen beendet – Orientierungswert steigt um 1,275 Prozent

 

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