Vorschläge zur Nachbesserungen des ESUG

Vorschläge zur Nachbesserungen des ESUG

Letzte Woche hat das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz den Bericht zur Evaluierung des ESUG (Erleichterung der Sanierung von Unternehmen) vorgestellt und dabei auch einige Nachbesserungen des Gesetzes vorgeschlagen, u.a. hinsichtlich

  • der Unabhängigkeit von Insolvenzverwaltern und Sachwaltern
  • der Qualität der Gerichte
  • der Eingangsbedingungen für die Eigenverwaltung (diese sollten erhöht werden, um Fehlentwicklungen zu vermeiden)
  • steuer- und vergütungsrechtlicher Aspekte
  • der nur selten zur Anwendung kommenden Schutzschirmverfahren

Das ESUG war 2012 in Kraft getreten und diente insbesondere dazu, dass die Sanierungsmöglichkeiten von Unternehmen in der Krise ausgebaut werden. Die vorliegende Evaluation dient der Nachbesserung einerseits und soll andererseits auch einfließen in die EU-Richtlinie ‘Präventive Restrukturierungsmaßnahmen’. Entsprechende Verhandlungen dazu sollen noch diesen Monat beginnen.

Quelle: Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz

 

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