2021: Sozialabgaben für Gutverdiener steigen weiter

2021: Sozialabgaben für Gutverdiener steigen weiter

Die Sozialversicherungsabgaben für Gutverdiener steigen im kommenden Jahr weiter an. Dies geht aus der Verordnung über die Sozialversicherungsrechengrößen des Bundesarbeitsministeriums (BMAS) für das Jahr 2021 hervor, die jüngst vom Kabinett beschlossen wurde. Grund sind die 2019 im Vergleich zum Vorjahr gestiegenen Bruttolöhne und -gehälter (Gesamtdeutschland: + 2,94%, Westdeutschland: +2,85%).

Die wichtigsten Rechengrößen für 2021 haben sich wie folgt entwickelt (vgl. ausführlich Tabelle):

  • Bezugsgröße in der Sozialversicherung: Die Bezugsgröße unterscheidet nach Ost- und Westdeutschland und dient u. a. der Festsetzung der Mindestbeitragsbemessungsgrundlagen für freiwillig versicherte GKV-Mitglieder und für die Beitragsberechnung von versicherungspflichtigen Selbstständigen in der gesetzlichen Rentenversicherung. Sie erhöht sich 2021 um jeweils 105 Euro auf 3.115 Euro/Monat in den neuen Bundesländern und auf 3.290 Euro/Monat in den alten Bundesländern.
  • Bundesweit einheitliche Versicherungspflichtgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung: (Jahresarbeitsentgeltgrenze) steigt 2021 um 1.800 Euro auf 64.350 Euro (2020: 62.550 Euro). Arbeitnehmer, deren Einkommen über dieser Grenze liegen, haben die Option, sich privat zu versichern. Für bislang privat versicherte Arbeitnehmer, deren Gehalt die neue Jahresarbeitsentgeltgrenze nicht mehr erreicht, müssen ab 2021 in eine gesetzliche Krankenkasse wechseln.
  • Bundesweit einheitliche Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung: Diese stellt die Höchstgrenze dar, bis zu der Beiträge für die gesetzliche Krankenversicherung vom Gehalt abgezogen werden. Sie erhöht sich für das Jahr 2021 auf 58.050 Euro jährlich (2020: 56.250 Euro) bzw. 4.837,50 Euro monatlich (2020: 4.687,50 Euro). Für alle gesetzlich Krankenversicherten, deren Gehalt/Lohn bei/über dieser Grenze liegt, bedeutet dies somit eine finanzielle Mehrbelastung, der keine Leistungsverbesserung gegenübersteht.
  • Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung: Sie steigt in Westdeutschland auf 7.100 Euro/Monat (2020: 6.900 Euro/Monat) und in Ostdeutschland auf 6.700 Euro/Monat (2020: 6.450 Euro/Monat).

Tabelle: Rechengrößen der Sozialversicherung 2021

Rechengrößen der Sozialversicherung 2021

WestOst
MonatJahrMonatJahr
Beitragsbemessungsgrenze: allgemeine Rentenversicherung7.100 €85.200 €6.700 €80.400 €
Beitragsbemessungsgrenze: knappschaftliche Rentenversicherung8.700 €104.400 €8.250 €99.000 €
Beitragsbemessungsgrenze: Arbeitslosenversicherung7.100 €85.200 €6.700 €80.400 €
Versicherungspflichtgrenze: Kranken- u. Pflegeversicherung5.362,50 €64.350 €5.362,50 €64.350 €
Beitragsbemessungsgrenze: Kranken- u. Pflegeversicherung4.837,50 €58.050 €4.837,50 €58.050 €
Bezugsgröße in der Sozialversicherung3.290 €*39.480 €*3.115 €37.380 €
vorläufiges Durchschnittsentgelt/Jahr in der Rentenversicherung41.541 €
* In der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung gilt dieser Wert bundeseinheitlich.

Quelle: BMAS 2020

Quelle: Bundesministerium für Arbeit und Soziales – Bundeskabinett beschließt Sozialversicherungsrechengrößen 2021

 

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