Die digitale Übermittlung der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ist erst mit dem 4. Quartal 2021 verpflichtend. Mit der Verschiebung der Frist von Januar auf Oktober 2021 kommt das Bundesgesundheitsministerium den Forderungen der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) nach. Die KBV hatte sich frühzeitig für die Aussetzung der Frist eingesetzt, um den Vertragsärzten mehr Zeit für die Erfüllung der Vorgaben zur eAU einzuräumen. Denn weder für Krankenkassen noch für die Praxen ist die notwendige Technik derzeit flächendeckend verfügbar. Neben der Verschiebung des Starttermins der eAU haben sich die KBV und der GKV-Spitzenverband auf ein Ersatzverfahren verständigt. Dieses ist notwendig, falls die Telematikinfrastruktur (TI) nicht verfügbar sein sollte. Entgeltfortzahlungen im Krankheitsfall müssen auch bei technischen Störungen der TI sichergestellt sein.
Quelle: KVB-Praxisnachrichten: eAU erst ab Oktober 2021 verpflichtend
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