Arbeitszimmer richtig absetzen

Arbeitszimmer richtig absetzen

Zahlreiche Angehörige der freien Berufe haben neben ihrer Praxis noch ein Arbeitszimmer. Hinsichtlich der steuerlichen Berücksichtigung dieser außerhalb der Praxis bzw. der ersten Betriebsstätte (bei Arbeitnehmern: erste Tätigkeitsstätte) für betriebliche und/oder berufliche Zwecke genutzten Räume wird wie folgt unterschieden:

Quelle: ATLAS ARZTINFO

 

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