In Deutschland werden die Mindestlöhne für Pflegekräfte auch in diesem und im nächsten Jahr auf Empfehlung der Pflegekommission angehoben. Insgesamt erhalten so rund 1,3 Mio. Beschäftigte, die unter den Pflegemindestlohn fallen, eine Mindestlohnsteigerung um 14%. Die Höhe des Pflegemindestlohns ist dabei an den Qualifikationsgrad gekoppelt. Pflegehilfskräfte erhalten ab Mai dieses Jahres mindestens 15,50 Euro pro Stunde, qualifizierte Pflegehilfskräfte 16,50 Euro und Pflegefachkräfte erhalten einen Stundenlohn von 19,50 Euro.
Tab: Steigerung Mindestlohn
Steigerung Mindestlohn
Pflegehilfskräfte | 15,50 € pro Stunde | 16,10 € pro Stunde |
Qualifizierte Pflegehilfskräfte | 16,50 € pro Stunde | 17,35 € pro Stunde |
Pflegefachkräfte | 19,50 € pro Stunde | 20,50 € pro Stunde |
Zudem erhalten die Beschäftigten in der Altenpflege weitere Urlaubstage über den gesetzlichen Urlaubsanspruch hinaus. Bei einer 5-Tage-Woche sind dies jeweils neun Tage pro Kalenderjahr.
Kommentar:
Angesichts der steigenden Lebenshaltungskosten sowie des Fachkräftemangels in der Pflege ist die weitere stufenweise Anhebung des Pflegemindestlohns ein notwendiger Schritt. Zusammen mit der Tariftreueregelung für stationäre Einrichtungen steigen so die Löhne in der Pflege weiter. Gleichzeitig führen die steigenden Personalaufwendungen in den ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen auch zu einer Mehrbelastung der Pflegebedürftigen selbst, da diese Kosten zumeist direkt weitergegeben werden.
Quelle: Die Bundesregierung – Mindestlohn in der Altenpflege steigt