Praxischefs als Arbeitgeber: Das sind die wichtigsten Neuerungen für 2024

Praxischefs als Arbeitgeber: Das sind die wichtigsten Neuerungen für 2024

Praxisinhaber, die Mitarbeiter beschäftigen, haben seit dem 1.1.2024 einige Änderungen zu beachten.

  • Mindestlohn: Durch die seit Jahresbeginn geltende Erhöhung des Mindestlohns von 12,00 auf 12,41 Euro pro Stunde steigt auch die Einkommensgrenze für Minijobber von 520 auf 538 Euro pro Monat.
  • Digitale Meldung an Unfallkassen und BG: Seit Jahresbeginn besteht die Option, Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten auch digital an Unfallkassen und Berufsgenossenschaften (BG) zu melden.
  • Betriebsfeiern: Ferner steigt auch der steuerlich absetzbare Maximalbetrag für Aufwendungen des Arbeitgebers in Zusammenhang mit Betriebsfeiern von bislang 110 Euro auf 150 Euro pro Person (maximal 2 Mal pro Jahr).
  • Kinderkrankengeld: Gesetzlich versicherte Eltern von Kindern unter 12 Jahren haben ab sofort für 15 Tage und Alleinerziehende für bis zu 30 Tage Anspruch auf Kinderkrankengeld. Der jährliche Gesamtanspruch liegt je Elternteil bei maximal 35 Arbeitstagen pro Jahr (Alleinerziehende: 70 Tage).

 

Kommentar:

Tipp: Arbeitsverträge hinsichtlich Regelung beim Kinderkrankengeld checken

Mit Blick auf die Kinderkrankengeldzahlungen empfiehlt es sich, die Arbeitsvertragsmuster zu überprüfen. Denn die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen die Zahlungen nur dann, wenn die Regelung zur Entgeltfortzahlung bei vorübergehender persönlicher Verhinderung nach § 616 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) vertraglich abbedungen wurde. Eventuelle Anpassungen bestehender Arbeitsverträge erfordern das Einverständnis der Arbeitnehmer.

Quellen:

Dr. Elisabeth Leonhard
Autor Dr. Elisabeth Leonhard
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