Der Ausbau der digitalen Strukturen im Gesundheitswesen wird die Versorgung nachhaltig verändern. Die sogenannte Telematikinfrastruktur (TI) verbindet dabei die verschiedenen Akteure über die Sektoren- und Einrichtungsgrenzen hinweg. Der Austausch sensibler Gesundheitsdaten kann so schnell und sicher erfolgen. Ein Aspekt des Sicherheitskonzepts der TI ist, dass jederzeit alle Akteure der TI identifizierbar sind. Dies gelingt mittels des elektronischen Heilberufsausweises (eHBA) bzw. des Praxisausweises (SMC-B-Karte). Erstere ist z.B. für die Nutzung der elektronischen Patientenakte (ePA) obligatorisch. Spätestens bis Ende Juni müssen Vertragsärzte bei den zuständigen Kassenärztlichen Vereinigungen nachweisen, dass die technischen Voraussetzungen für die Verwaltung der digitalen Akte erfüllt sind. Andernfalls drohen Honorarkürzungen von einem Prozent. Auch bei der elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung oder dem eRezept wird der digitale Arztausweis benötigt. Derzeit liegen die Lieferzeiten bei zwei bis drei Monaten, was auf Probleme in der Produktion zurückzuführen ist. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung hat daher Kontakt mit dem Bundesgesundheitsministerium aufgenommen und erreicht, dass die SMC-B-Karte auch ohne Vorliegen des eHBA bestellbar bleibt. Die neue Frist gilt nun bis Ende Mai 2021.
Quelle: KBV – Längere Wartezeiten beim elektronischen Heilberufsausweis
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