Berufsrecht: Selbstständigkeit eines Steuerberaters

Berufsrecht: Selbstständigkeit eines Steuerberaters

Das Sozialgericht Stuttgart hatte bereits Anfang des Jahres über den sozialversicherungsrechtlichen Status einer für eine Steuerkanzlei tätigen, selbständigen Steuerberaterin zu urteilen und kam im vorliegenden Fall zu dem Urteil einer selbständigen Tätigkeit aufgrund folgender Tatbestände:

  • Fehlendes Weisungsrecht der Steuerkanzlei
  • Fehlende Eingliederung in die Kanzleiabläufe

Nachgewiesen wurden diese Tatbestände anhand eines zwischen den Partien abgeschlossenen Beratervertrags, wonach ein Mandat von der Steuerberaterin komplett eigenverantwortlich ohne zeitliche oder andere Vorgaben durch die Kanzlei erbracht wird. Zudem erfolgt keine einseitige Zuweisung von Mandanten. Die Tätigkeiten erledigte sie von ihrem eigenen Büro aus und die Vergütung besteht ausschließlich in Form einer – in diesem Fall – 60%igen Umsatzbeteiligung, d.h. sie erhält keinen für ein Arbeitnehmerverhältnis typischen fixen (Stunden)lohn.

Das Urteil wurde am 3.8.2020 vom SG Stuttgart veröffentlicht und ist rechtskräftig.

 

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