Obwohl für Zahnärzte die Auswirkungen der Coronakrise hinsichtlich Patientenzahlen und Umsatzeinbrüchen genauso einschneidend sind, erhalten sie bislang keine finanziellen Unterstützungsmaßnahmen aufgrund des Krankenhausentlastungsgesetzes. Auf langes Drängen der KZVen ließ das Bundesgesundheitsministerium nun mitteilen, dass es an einer neuen Verordnung arbeite, damit auch Zahnärzte unter einem finanziellen Schutzschirm stehen. Die Verordnung soll noch diese Woche in Kraft treten.
Vorgesehen ist zunächst eine sofortige Unterstützung in Höhe von 90% der Gesamtvergütung aus dem Vorjahr, um die Liquidität zu sichern. Am Ende des Jahres sollen 30% der Differenz zwischen angenommener Gesamtvergütung für das laufende Jahr und tatsächlich erbrachter Leistungen für sie übrig bleiben. Eine Anrechnung von sonstigen Unterstützungsmaßnahmen wie die Soforthilfe für Selbstständige oder das Kurzarbeitergeld erfolgt den Angaben zufolge nicht.
Auch Heilmittelerbringer wie z. B. Physiotherapeuten sollen mit einer Einmalzahlung in Höhe von 40% der Vergütung aus dem letzten Quartal 2019 berücksichtigt werden, Reha-Einrichtungen für Eltern-Kind-Kuren erhalten einen Zuschuss von 60% des Tagessatzes für leere Betten.
Quelle: ZWP online – Spahn plant Schutzschirm: Kommt das Corona-Notpaket für Zahnärzte?
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