Deutsche HOAI verstößt gegen EU-Recht

Deutsche HOAI verstößt gegen EU-Recht

Gemäß Artikel 15 der EU-Dienstleistungsrichtlinie darf es Mindest- und Höchstpreise nur unter gewissen Bedingungen geben – die derzeitige Regelung in Deutschland sei, so der EuGH in seinem Urteil von der letzten Woche unverhältnismäßig, denn ähnliche Leistungen könnten auch von Vertretern anderer Berufsgruppen erbracht werden, die ihre fachliche Eignung nicht nachweisen müssen. Daher, so die Richter, seien die Mindestsätze nicht dazu geeignet, hohen Qualitätsstandards sowie dem Verbraucherschutz zu dienen.

In Deutschland muss nun die HOAI (Honorarordnung für Architekten und Rechtsanwälte) angepasst werden. Standesvertreter selbst kritisieren das Urteil, denn die bisherige Regel verhindere einen ruinösen Preiswettbewerb, so die Bundesarchitektenkammer.

 

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