Insbesondere bei Einzelkanzleien ist oft noch Nachholbedarf festzustellen, wenn es um deren Digitalisierungsgrad geht. Zwar hat Corona massiv zu einem entsprechenden Schub beigetragen (der DATEV-Digitalisierungsindex bei den Steuerkanzleien stieg in der ersten Pandemiewelle 2020 um 10 Punkt an!), jedoch von einem niedrigen Niveau aus startend. Dies wurde auch bei der letzten STAX-Erhebung (Statistisches Berichtssystem für Steuerberater/zuletzt veröffentlicht 2019) im Auftrag der Bundessteuerberaterkammer deutlich: Demnach hatten nur die Hälfte der befragten Kanzleien überhaupt einen Internetauftritt.
Den Digitalisierungsgrad einer Kanzlei bestimmen dabei insbesondere folgende drei Faktoren:
- Optimierung von bestehenden Prozessen mithilfe digitaler Tools (z.B. Ablage in der Cloud, Fristen-/Terminmanagement, automatisierter Newsletterversand)
- Neugestaltung von Prozessen und Abläufen intern sowie extern zum Kunden hin (Stichwort: papierloses Büro, Social Media etc.). Die Digitalisierungsgeschwindigkeit ist dabei natürlich stark davon abhängig, wie fortschrittlich und innovativ sich auch der Mandant zeigt.
- Digitale Geschäftsmodelle (Tax 4.0) wie z.B. Online-Beratung über Chat-Boots, virtuelle Assistenten, KI-Anwendungen, Steuerberatung online.
Der Digitalisierungsgrad einer Praxis ist mittlerweile auch für zwei weitere Aspekte zentral:
- Bewertung einer Steuerberaterkanzlei: ein niedriger Digitalisierungsgrad reduziert die Attraktivität der Kanzlei, die Zahl der (Übernahme-)Interessenten und somit den zu erzielenden Verkaufspreis
- Attraktivität als Arbeitgeber: auch um Nachwuchs zu gewinnen und zu halten, ist eine moderne und flexible IT-Infrastruktur äußerst wichtig.
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