EU: (Mindest-)Gebührenverordnungen in freien Berufen rechtswidrig?

EU: (Mindest-)Gebührenverordnungen in freien Berufen rechtswidrig?

Ein bereits seit Jahren schwelender Konflikt zwischen der EU und Deutschland – es ist eines der wenigen Vertragsverletzungsverfahren der EU-Kommission gegen Deutschland – scheint in die letzte Runde zu gehen, wenn der EuGH voraussichtlich im dritten Quartal ein entsprechendes Urteil fällt. In dem Verfahren geht es um die Rechtmäßigkeit der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI). Dort sind Mindest- und Höchstpreise festgeschrieben, die – so die Auffassung der EU-Kommission – gegen die europäische Dienstleistungsrichtlinie verstoße, denn das Preisrecht erschwere den Marktzugang in Deutschland für Berufsvertreter aus anderen Ländern (über günstigere Preise). Deutschland sieht das entsprechend anders und argumentiert unter Zuhilfenahme des Verbraucherschutzes einerseits und Qualitätssicherung andererseits, dass die bestehende Regelung rechtfertigen würde, ein Preisdumping mit frei verhandelbaren Honoraren zu verhindern. Deutschland konnte bislang jedoch nicht nachweisen, dass ‚zwingende Gründe des Allgemeinwohls‘ vorliegen würden, also dass es ohne Preisregelungen zu einem Marktversagen kommen würde – so die Argumentation im Schlussantrag des Generalanwalts Anfang des Jahres 2019; und normalerweise folgen die EuGH-Richter den Schlussanträgen. Deutschland müsste dann innerhalb eines Jahres das Urteil umsetzen z.B. im Rahmen einer neuen Gebührenordnung.

 

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