Global Innovation Index 2020: Deutschland führt bei Patenten

Global Innovation Index 2020: Deutschland führt bei Patenten

Beim Global Innovation Index handelt es sich um ein seit 2007 jährlich erstelltes Ranking, das die Innovationsfähigkeit vieler Länder anhand unterschiedlicher Kriterien bewertet. Erstellt wird es von der französischen Business School INSEAD, der Cornell University und der Weltorganisation für geistiges Eigentum (WIPO).

Im September wurde das aktuelle Ranking, das 131 Volkswirtschaften umfasst, veröffentlicht. Wie bereits in den letzten Jahren ist die Schweiz auch in der aktuellen Liste das innovativste Land der Welt vor Schweden, den USA und Großbritannien. Im Vergleich zum Vorjahr ist die Liste der Top 10 unverändert geblieben und unter ihnen finden sich sieben europäische Länder. Deutschland liegt weiterhin auf Platz 9 vor Korea und nach Singapur. Innerhalb der sieben betrachteten Unterkriterien schneidet Deutschland dabei:

  • besonders gut bei ‚Education & Research‘ mit einem Platz 5 ab;
  • bei ‚Market Sophistication‘ hingegen wird nur der Platz 24 erreicht: hierunter fallen drei Dimensionen: Kreditsituation (Zugang zu Krediten, Anteil von Mikrokrediten etc.), Investitionssituation (Venture Capital, Schutz Minderheitsinvestoren etc.) sowie Handel, Wettbewerb und Marktdimension (Position 6 u.a. aufgrund der hiesigen Wirtschaftskraft)

Die sieben Kriterien wiederum werden anhand entsprechender Unterkriterien – in Summe sind das 80 – bewertet: Deutschland hat hier Top Positionen bei

  • Zahl der Patentanmeldungen (Platz 1)
  • Logistik (Platz 1)
  • Ausgaben für Forschung & Entwicklung (Platz 2)
  • H-Index (Platz 3; mit diesem Index wird Forschungsleistung anhand der Zahl der Zitationen bzw. Publikationen messbar gemacht)
  • Cluster-Entwicklung (Platz 3; da 10 der 100 weltweit führenden Wissenschafts- und Technologiecluster in Deutschland liegen z.B. Köln und München).

Die schlechtesten Werte hingegen sind bei den Dimensionen ‚Einfachheit von Unternehmensgründungen‘ (Platz 96) sowie ‚Kosten für (betriebsbedingte) Kündigungen‘ (Platz 90).

 

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