Hygienezuschlag für Praxen kommt 2022

Hygienezuschlag für Praxen kommt 2022

Ab dem kommenden Jahr erhalten Haus- und Fachärzte für Behandlungen mit direktem Patientenkontakt einen Zuschlag für Hygienekosten. Dies geht aus einem Beschluss des Erweiterten Bewertungsausschusses (EBA) von vergangener Woche hervor. Die Regelung sieht vor, dass ab dem 1.1.2022 auf jede Grund-, Versicherten- und Konsiliarpauschale ein Zuschlag von zwei Punkten (rund 22,5 Cent pro Fall) gewährt wird. Voraussetzung ist ein direkter Arzt-Patienten-Kontakt. Somit gilt der Zuschlag nicht für ausschließliche Videokonsultationen nach GOP 88220. Mit der Neuregelung soll der gestiegene Hygieneaufwand (u.a. für sogenannte Safety-Produkte, Hygieneberatungen und Fortbildungen) Berücksichtigung finden.

 

Kommentar:

Bereits seit Jahren hatten Ärztevertreter auf die stark gestiegenen Hygienekosten in den Praxen aufmerksam gemacht und einen finanziellen Ausgleich gefordert. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) wertet die Regelung nun als „Teilerfolg“. So habe der EBA anerkannt, dass die steigenden Hygienekosten „bis dato weder im EBM noch im Orientierungswert ausreichend erfasst“ seien. Bei speziellen Leistungen, die besonders hohe Hygienekosten nach sich ziehen (wie z.B. ambulante Operationen), sind laut KBV separate Verhandlungen geplant.

Quelle: KBV – Erweiterter Bewertungsausschuss beschließt: Alle Arztpraxen erhalten ab Januar einen Zuschlag für allgemeinen Hygieneaufwand

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