Innovationsfonds: Telenotarztprojekt soll in Regelversorgung übergehen

Innovationsfonds: Telenotarztprojekt soll in Regelversorgung übergehen

Erstmals seit Einführung des Innovationsfonds empfiehlt der Innovationsausschuss beim Gemeinsamen Bundesausschuss eine Übertragung eines Modellprojekts zu neuen Versorgungsformen in die Regelversorgung. Dies geht aus einer Pressemitteilung des Gremiums hervor. Nach dem Abschluss zweier der insgesamt 150 Projekte zu neuen Versorgungsformen gab der Ausschuss für Ansätze des Projekts Telenotarzt eine positive Empfehlung. Grundlage der Entscheidung bildeten die Ergebnis- und Evaluationsberichte des Projekts. Das aus Bayern stammende Modell trägt mithilfe der Telemedizin zur Verbesserung der Notfallversorgung in ländlichen Gebieten bei (vgl. auch News vom 17.7.2018). Während des Einsatzes erhält der Rettungsdienst Unterstützung durch einen Telenotarzt. Dieser stellt auf Basis der aus dem Rettungswagen übertragenen Vitalparameter des Patienten die Diagnose und gibt eine Empfehlung zur Erstbehandlung. Patienten profitieren so von einem unverzüglichen Behandlungsbeginn und von einer Reduzierung des kritischen Zeitfensters bis zur klinischen Intervention, wodurch sich (z.B. bei Herzinfarkten oder Schlaganfällen) eine deutlich bessere Prognose ergibt.

Das zweite evaluierte Projekt – ein Konzept zur Intensivprophylaxe für Kinder mit zahnärztlicher Sanierung unter Narkose (IpKiSuN) – erhielt keine Umsetzungsempfehlung. Weitere Empfehlungen zum Transfer neuer Versorgungsformen in die Regelversorgung sollen voraussichtlich im 1. Quartal 2021 folgen. Bei den Projekten zur Versorgungsforschung – dem zweiten Förderbereich des Innovationsfonds – hat der Innovationsausschuss bereits einige Empfehlungen erteilt.

Quelle: Gemeinsamer Bundesausschuss – Neue Versorgungsformen: Innovationsausschuss empfiehlt erstmals Transfer in die Regelversorgung

 

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