Nachdem das Krankenhaustransparenzgesetz am 21.2.2024 eine positive Empfehlung des Vermittlungsausschusses erhielt, scheint nun der Weg für das Krankenhaustransparenzgesetz als erster Teilschritt der geplanten großen Krankenhausreform endlich frei.
Klinik-Atlas als transparente Entscheidungshilfe für Patienten
Kern des Krankenhaustransparenzgesetzes ist die Einführung eines Transparenzverzeichnisses, das (potenzielle) Patienten über verfügbare Leistungen und die Qualität der einzelnen Krankenhäuser informieren soll. Ein laienverständlicher und barrierefreier Online-Atlas soll Bürger künftig darüber informieren, welche der vorgesehenen 65 Leistungsgruppen von welchen Krankenhäusern qualitätskonform angeboten werden. Der Start für das laufend zu aktualisierende interaktive Portal ist für den 1.5.2024 geplant. Dabei sollen Informationen über die Ausstattung der einzelnen Kliniken mit ärztlichem und pflegerischem Personal (auch im Verhältnis zum Leistungsumfang), über Fallzahlen (differenziert nach den Leistungsgruppen) sowie Komplikationsraten (für ausgewählte Eingriffe) enthalten sein.
BMG setzt Level-Einteilung gegen früheres Veto der Bundesländer durch
Der Klinik-Atlas sieht auch eine Zuteilung der einzelnen Klinikstandorte zu bundeseinheitlichen Versorgungsstufen (Level) – nach Anzahl und Art der mindestens zu erbringenden Leistungen, zusammengefasst nach Leistungsgruppen – vor, obwohl es im Jahr 2023 bezüglich der Einführung der Level zu Unstimmigkeiten zwischen BMG und Bundesländern gekommen war. Anders als im ursprünglichen Reformentwurf vorgesehen, soll die Level-Einteilung jedoch ausschließlich Informations- und Transparenzzwecken dienen und keine Konsequenzen für die Krankenhausvergütung oder -planung haben. Die Level richten sich nach Zahl und Art der vorgehaltenen Leistungsgruppen, wobei in Basis-, Fach-, Regel- und Maximalversorger zu unterscheiden ist. In der Basisstufe und in der Maximalversorgungsstufe ist jeweils ein zusätzliches Level vorgesehen für Einrichtungen mit integrierter ambulant-stationärer Versorgung (Level li) sowie für die Universitätsmedizin (Level IIIU).
Liquiditätshilfen zugesagt
Das Transparenzgesetz beinhaltet kurzfristige Maßnahmen zur Verbesserung der Liquidität der Krankenhäuser: Geplant sind die zeitnahe Refinanzierung von Tariflohnsteigerungen und die Anhebung des vorläufigen Pflegeentgeltwerts von 230 auf 250 Euro. Der vorläufige Pflegeentgeltwert findet Anwendung für jene Krankenhäuser, die noch kein Budget mit den Krankenkassen aushandeln konnten. Ferner soll der vorläufige Mindererlösausgleich auch für Folgejahre gelten. Krankenhäuser, die für 2020 noch keine genehmigte Vereinbarung zum Pflegebudget vorlegen können, erhalten einen schnelleren Ausgleich der noch nicht finanzierten Pflegekosten (Voraussetzung ist, dass die krankenhausindividuellen Pflegekosten mit dem abgerechneten Pflegeentgeltwert in den vorangegangenen Jahren unterfinanziert werden).
Transformationsfonds soll zwischen 2025 und 2035 insgesamt 50 Mrd. Euro umfassen
In Vorbereitung der geplanten weiteren Teilschritte der großen Krankenhausreform sollen ab dem Jahr 2025 für einen Zeitraum von zehn Jahren insgesamt 50 Mrd. Euro für eine Strukturbereinigung der Krankenhauslandschaft zur Verfügung stehen. Die Finanzierung teilen sich Bund und Länder jeweils zur Hälfte.
Kommentar:
Ausgleich von Inflation und Tarifsteigerung nur Absichtserklärung?
Mit Blick auf die wirtschaftliche Notlage vieler Krankenhäuser scheint der erste Reformschritt nicht die erhoffte finanzielle Entlastung zu bringen. Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) kritisiert die Zusage des BMG über eine Finanzierungshilfe für die aktuellen Tariflohnsteigerungen als zu vage. Sie fordert eine klare Zusage zur vollständigen Finanzierung. Die DKG verweist ferner auf einen dringend erforderlichen Inflationsausgleich. Der in diesem Zusammenhang geforderten Anhebung der Landesbasisfallwerte um 4% hat Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach jedoch eine Absage erteilt. Die DKG befürchtet deshalb, dass die besehenden Defizite in den Kliniken weiter anwachsen könnten. Seit 2023 lassen sich stark steigende Zahlen bei den Klinikinsolvenzen beobachten.
Bürokratische Belastung steigt
Indessen nehmen die Informationspflichten der Krankenhäuser weiter zu. Sie sind künftig verpflichtet, dem Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) regelmäßig die für den Online-Atlas erforderlichen Angaben zu übermitteln. Zu den erforderlichen Daten zählen der Standortbezug bei Diagnosen und Prozeduren, Informationen zum Pflege- und ärztlichen Personal sowie die Zuordnung von Leistungen zu den Leistungsgruppen.
Quellen:
- Deutscher Bundestag – Gesetz zur Förderung der Qualität der stationären Versorgung durch Transparenz (Krankenhaustransparenzgesetz)
- Bundesrat – Vermittlungsausschuss bestätigt Krankenhaustransparenzgesetz
- Deutsche Krankenhausgesellschaft – Politik muss die volle Refinanzierung der Tarifsteigerungen sicherstellen
- Bundesministerium für Gesundheit – Bundestag beschließt Krankenhaustransparenzgesetz