KV Baden-Württemberg schließt fünf Notfallpraxen nach BSG-Urteil

KV Baden-Württemberg schließt fünf Notfallpraxen nach BSG-Urteil

Die Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg hat als Reaktion auf das Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) zu Poolärzten fünf Notfallpraxen geschlossen. Nachdem die KV Baden-Württemberg im Oktober letzten Jahres vorläufig sieben Notfallpraxen geschlossen hatte, zieht sie nun in fünf Fällen endgültige Konsequenzen. Die Entscheidung über den Fortbestand von zwei weiteren Einrichtungen in Buchen (Neckar-Odenwald-Kreis) und Schorndorf (Rems-Murr-Kreis) steht noch aus.

Folgende Notfallpraxen sind betroffen:

  • Bad Säckingen (LK Waldshut)
  • Waghäusel-Kirrlach (LK Karlsruhe-Land)
  • Möckmühl (LK Heilbronn)
  • Künzelsau (Hohenlohekreis)
  • Geislingen (LK Göppingen)

Konzept zur Neuausrichtung des Bereitschaftsdienstes noch nicht fertig

Aufgrund des BSG-Urteils muss der Bereitschaftsdienst neu ausgerichtet werden. Ein konkretes Konzept liegt bisher allerdings noch nicht vor. Die oberste Priorität liegt auf der Stabilisierung der Regelversorgung, da landesweit mehr als 900 Hausarztsitze unbesetzt sind. Die KV Baden-Württemberg betont, dass trotz der Schließungen der Notfallpraxen die Versorgung der Bevölkerung weiterhin gewährleistet ist. Bis zur Öffnung neuer und dauerhafter Haus- und Facharztpraxen wird der Bereitschaftsdienst durch einen Fahrdienst für medizinisch erforderliche Hausbesuche ergänzt.

 

Kommentar:

Die Schließung der Notfallpraxen erfolgte als direkte Konsequenz eines Gerichtsurteils, das die Beschäftigung von Poolärzten in ihrer bisherigen Form als rechtswidrig erklärt. Unter Poolärzten sind Mediziner zu verstehen, die keine Kassenzulassung besitzen, darunter fallen beispielsweise Ärzte, die im Krankenhaus tätig sind, Ärzte im Ruhestand oder solche, die sich kurz vor der Facharztanerkennung befinden. Das Bundessozialgericht hat entschieden, dass Poolärzte im Notdienst der Kassenärztlichen Vereinigung zwingend sozialversichert sein müssen. In Reaktion darauf gab die KV Baden-Württemberg bekannt, keine Poolärzte mehr in den Notfallpraxen einzusetzen und den ärztlichen Bereitschaftsdienst neu zu strukturieren. Diese Poolärzte machen allerdings rund 40% der Dienste in baden-württembergischen Notfallpraxen aus. Da es keine Möglichkeit gab, diese Ausfälle auszugleichen, musste das Angebot der Notfallpraxen drastisch eingeschränkt werden.

Quelle: KV Baden-Württemberg – Aktuelle Pressemitteilungen

Autor Fanny Mauch
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