Die Kassenärztliche Vereinigung Bayerns (KVB) hat sechs weitere Regionen in das Niederlassungsförderprogramm aufgenommen. Dies geht aus einer Pressemitteilung hervor. Grundlagen bildete die Einstufung von sechs weiteren Planungsbereichen in die Kategorien „drohende Unterversorgung“ bzw. „Unterversorgung“ durch den zuständigen Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen, die Ende 2020 erfolgte. Damit greifen die Förderprogramme ab sofort auch für folgende (neuen) Fachgruppen/Planungsbereiche:
- Hausärzte: Coburg, Eichstätt und Mainburg
- Augenärzte: Landkreis Lichtenfels
- HNO-Ärzte: Landkreis Main-Spessart
- Kinder- und Jugendärzte: Landkreis Regen
Für eine Neuniederlassung oder Praxisübernahme stehen bis zu 60.000 Euro als einmaliger Förderbetrag zur Verfügung. Für Zweigpraxen gibt es bis zu 15.000 Euro. Förderfähig ist auch die Anstellung eines Arztes einer der obigen Fachgruppen in den betreffenden Regionen mit bis zu 4.000 Euro pro Quartal. Bei unterversorgten Planungsbereichen gelten höhere Fördersummen. So hat sich aktuell mit der Einstufung des Landkreises Dingolfing-Landau von einer drohenden Unterversorgung in eine Unterversorgung der Einmalförderbetrag für die Niederlassung eines Hausarztes auf 90.000 Euro sowie für die Einrichtung einer Zweigpraxis auf bis zu 22.500 Euro erhöht. Für den Aufbau einer Praxis gilt zusätzlich für acht Quartale eine Honorargarantie in Höhe von bis zu 85% des durchschnittlichen Honorars der Fachgruppe. Die erhöhten Beträge greifen gegenwärtig auch für die Gruppe der Augenärzte im Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen.
Weitere Informationen stehen auf der Website der KVB unter der Rubrik Praxis/Finanzielle Fördermöglichkeiten/Regionale finanzielle Förderungen zur Verfügung.
Quelle: KVB – KVB fördert ärztliche Niederlassungen im Freistaat
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