Kur- oder Badeärzte profitieren von einer deutlichen Anhebung ihrer Leistungsvergütung. Dies geht aus einer Meldung der KBV hervor. Rückwirkend zum 1.10.2023 steigen die im Kurarztvertrag aufgeführten Pauschalen durchschnittlich um 18,75%. Hinzu kommen weitere Änderungen, die seit dem 1.1.2024 in Kraft sind. So besteht die Möglichkeit, bei Einverständnis des Patienten definierte Leistungen (z.B. einige Kontrolluntersuchungen oder Gespräche bei Rückfragen des Patienten) auch per Video zu erbringen – insbesondere dann, wenn der Arzt an mehreren Kurorten tätig ist. Für eventuell erforderliche Patienten-Vorbereitungsgespräche per Video wird ab sofort ein Zuschlag gewährt. Weitere Änderungen betreffen die verbindliche Nutzung einheitlicher Formulare und die Erhöhung der Bagatellgrenze bei Wirtschaftlichkeitsprüfungen von 10,25 Euro auf 30,00 Euro.
Alle Einzelheiten der Neuregelungen sind dem aktuellen Kurarztvertrag zu entnehmen (Kurarztvertrag, Stand: 1.1.2024, https://www.kbv.de/html/1150_67111.php).
Kommentar:
Kurärzte sind Ärzte, die an anerkannten Kurorten arbeiten und eine Genehmigung der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) zur Teilnahme am Kurarztvertrag haben. Um als Kur- oder Badearzt tätig zu sein, wird die Zusatzweiterbildung „Physikalische Therapie und Balneologie“ oder „Balneologie und Medizinische Klimatologie“ benötigt.
Zum 31.12.2022 gab es laut Ärztestatistik der Bundesärztekammer deutschlandweit 6.355 Ärzte mit der Zusatzweiterbildung „Physikalische Therapie und Balneologie“. Darunter 2.203 ambulant tätige (davon 1.778 niedergelassen) und 1.638 stationär tätige Mediziner.