Mündliche Verhandlungen als Videokonferenz immer häufiger

Mündliche Verhandlungen als Videokonferenz immer häufiger

Wie der Präsident des Europäischen Patentamts beschlossen hat, sollen mündliche Verhandlungen beim Europäischen Patentamt vor der Eingangsstelle als Videokonferenz durchgeführt werden. Auf Antrag des Anmelders oder auch auf Veranlassung der Eingangsstelle können diese aber auch in den Räumlichkeiten des Europäischen Patentsamts durchgeführt werden. Beide Arten der mündlichen Verhandlung sind gleichwertig. Die entsprechenden Unterlagen müssen vor der Videokonferenz entsprechend per E-Mail eingereicht werden. Sollten technische Probleme eine Verhandlung unterbrechen, so wird von der Eingangsstelle eine neue Ladung zur mündlichen Verhandlung erlassen. Der Beschluss tritt am 1.7.2021 in Kraft.

Aber auch bei sonstigen gerichtlichen Verfahren werden mündliche Verhandlungen als Videokonferenz durchgeführt. Dabei müssen die Richter selbst im Gerichtssaal anwesend sein. Die Anwälte nehmen – meist von ihrem Büro aus – am Computer oder Laptop teil. Hierbei gilt, dass die Anwälte als Organ der Rechtspflege in ihrer Robe an der Videoverhandlung teilnehmen. Vorbehalte wegen der Datensicherheit gibt es nicht, da Gerichtsverhandlungen in aller Regel öffentlich sind. In Deutschland ist das Landgericht Hamburg eines der am besten mit Videotechnik ausgestatteten Gerichte.

 

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