Neue G-BA-Richtlinie: Naht das Ende der PA-Behandlung in der GKV?

Neue G-BA-Richtlinie: Naht das Ende der PA-Behandlung in der GKV?

Im Dezember 2020 ließ der G-BA verlauten, dass „Patientinnen und Patienten mit Erkrankungen des Zahnhalteapparates (Parodontalerkrankungen) zukünftig von einer systematischen Diagnostik und Behandlung profitieren können. Um auch bei schwierigen Erkrankungsverläufen optimale Therapieerfolge zu erreichen, […] wird die Befundung nach Stadium und Grad und die sich daraus ergebenden Behandlungsempfehlungen in einer neuen Richtlinie geregelt. Hiermit wird das bestehende Leistungsangebot erweitert […].“

Demnach soll die systematische Diagnostik und Behandlung der PA, nach vorheriger Genehmigung durch die GKV, von dieser übernommen werden, einschließlich des Patientenaufklärungsgesprächs, der nichtchirurgischen wie auch chirurgischen Behandlung und der anschließenden UPT (unterstützende Parodontitisbehandlung). Die Vergütung muss noch seitens des Bewertungsausschusses der KZBV und des GKV-Spitzenverbandes festgelegt werden. Die Abrechnung soll ab dem dritten Quartal 2021 möglich sein. Damit würde die PA-Vorbehandlung, die im Moment als PZR und einer MH-Kontrolle einige Wochen später privat abgerechnet wird, in das Kassenbudget eingehen. Das bisher nicht vergütete risikospezifische Aufklärungs- und Therapiegespräch wird genauso wie die patientenindividuelle Mundhygieneunterweisung somit Teil der vergüteten Behandlung.

Lesen Sie den vollständigen Beitrag unter: https://www.rebmann-research.de/News/Dr.Monten_ZWP_3_21.pdf

Quelle: zwp online – Neue G-BA-Richtlinie: Naht das Ende der PA-Behandlung in der GKV?

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