NRW darf in betroffenen Landkreisen wieder telefonisch krankschreiben

NRW darf in betroffenen Landkreisen wieder telefonisch krankschreiben

Die telefonische Feststellung der Arbeitsunfähigkeit ist in den nordrhein-westfälischen Landkreisen Gütersloh und Warendorf befristet bis zum 14.7.2020 wieder möglich. Dies geht aus einem Beschluss (der vom 9.3. bis 31.5. bereits bundesweit galt) des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) aufgrund des derzeit erhöhten Infektionsgeschehens in der Region hervor.

Vertragsärzte mit Sitz in den beiden Landkreisen können demnach Patienten mit Erkrankungen der oberen Atemwege ohne schwere Symptomatik wieder allein durch eine telefonische Befundung für einen Zeitraum von bis zu 7 Tagen eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ausstellen, die unter normalen Umständen laut Arbeitsunfähigkeits-Richtlinie ausschließlich aufgrund einer ärztlichen Untersuchung erfolgen darf. Die Befunderhebung muss durch den Arzt persönlich inklusive eingehender telefonischer Beratung erfolgen. Eine einmalige Verlängerung der Arbeitsunfähigkeit ist auf insgesamt 14 Kalendertage möglich.

Ziel der befristeten Ausnahmeregelung ist die Vermeidung unnötiger Patienten-Arzt-Kontakte sowie die Verminderung des Infektionsgeschehens. Im Zuge dessen wurden die Voraussetzungen geschaffen, um in Corona-Hotspots zielgenaue und schnelle Reaktionen im Bedarfsfall zu ermöglichen und damit ein Übergreifen der Infektionen auf einen größeren Teil der Bevölkerung zu verhindern.

Quelle: G-BA – Corona-Hotspots in NRW: G-BA beschließt regionale Ausnahmeregelung zur telefonischen Feststellung von Arbeitsunfähigkeit für die Kreise Gütersloh und Warendorf

 

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