Das UPD (Gesetz zur Umstrukturierung der Unabhängigen Patientenberatung) ermöglicht Apotheken den leichteren Austausch von Arzneien bei Lieferengpässen. Bereits während der Pandemie bzw. im Rahmen der entsprechenden Gesetzgebung galt entsprechende Erleichterung (bis Anfang April 2023).
Wenn ein Rabattarzneimittel nicht verfügbar ist, kann die Apotheke ohne Rücksprache mit dem das Rezept verordnenden Arzt auf eine andere Packungsgröße oder Wirkstärke ausweichen – vorausgesetzt die Gesamtwirkstoffmenge ändert sich nicht. Außerdem ist es in solchen Fällen möglich, Teilmengen aus größeren Packungen abzugeben.
Kommentar
Das UPD ist jedoch nur eine Übergangslösung, die bis Ende Juli 2023 gelten soll. Eine Verstetigung der flexibleren Austauschoptionen soll dann im Rahmen des ALBVVG (Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetzes) – ein entsprechender Entwurf datiert vom Frühjahr 2023 – erfolgen. An diesem Entwurf kritisieren die Standesvertreter, dass er nicht gleich weit greift wie die aktuell geltenden Möglichkeiten und dass z.B. ein Retax-Ausschluss fehlt.
Das ALBVVG wurde Ende Mai in erster Lesung im Bundestag besprochen und insbesondere die Oppositionsparteien hinterfragten dabei kritisch, das geplante 50-Cent-Honorar für den (bürokratisch und zeitlich aufwendigen) Austausch von Arzneien zu hinterfragen bzw. nach oben anzupassen. Bereits im Vorfeld gab es auch vonseiten des Gesundheitsausschusses der Länder (Bundesrat) die Empfehlung, das Gesetz zu überarbeiten. Neben den Austauschreglungen, einer verbesserten Vergütung wurden in einer Bundesratssitzung im Mai 2023 auch Anträge zur Entbürokratisierung, der Änderung der Retax-Regelungen etc. diskutiert.
Von welcher (länderübergreifenden) Bedeutung das Themenfeld der Lieferengpässe von Arzneien ist, zeigen auch die Bemühungen der EU: Ende April hat die EU-Kommission einen Vorschlag zur „Reform der Arzneimittelregeln“ vorgelegt, der u.a. vorsieht, dass (neue) Arzneien künftig gleichzeitig in allen 27 EU-Ländern auf den Markt kommen, dass Zulassungsverfahren für Arzneien beschleunigt und die Verfügbarkeit von Arzneimitteln erhöht werden sollen. Hinsichtlich der Lieferengpässe sind dabei eine stärkere Rolle der Europäischen Arzneimittelagentur (EMA) geplant, die Erstellung einer EU-weiten Liste betroffener Arzneimittel sowie mehr Transparenz und Dokumentation der Pharmahersteller (Vorsorgepläne).
Siehe auch News vom 21.3.2023
Quellen:
- Bundesrat – Gesetz zur Änderung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch – Stiftung Unabhängige Patientenberatung Deutschland – und zur Änderung weiterer Gesetze
- ABDA – Lieferengpässe: Austauschregeln endlich offiziell bis 31. Juli 2023 verlängert
- ABDA – Bundesländer stellen sich hinter die Apothekerschaft
- Europäische Kommission – Reform der EU-Arzneimittelregeln: Medikamente sollen leichter zugänglich, erschwinglicher und innovativer werden