Steuern in der Arztpraxis von A – Z: Beihilfen

Steuern in der Arztpraxis von A - Z: Beihilfen

Sind Mediziner im Bereich der Forschung tätig, können Beihilfen, die sie hierfür aus öffentlichen Mitteln erhalten, nach § 3 Nr. 11 und/oder Nr. 44 EStG steuerfrei sein. Voraussetzung für die Steuerfreiheit nach beiden Vorschriften ist, dass der Empfänger mit den Bezügen nicht zu einer bestimmten wissenschaftlichen oder künstlerischen Gegenleistung oder zu einer bestimmten Arbeitnehmertätigkeit verpflichtet wird. Begünstigt sind die Beihilfen nach der erstgenannten Vorschrift zudem nur dann, wenn sie der Bestreitung von Personal- und Sachaufwendungen, die im Zusammenhang mit der wissenschaftlichen Arbeit anfallen, dienen.

Quelle: E-MARKTWISSEN

 

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