Medizinisches Versorgungszentrum in Form der Personengesellschaft (z.B. GbR oder Partnerschaftsgesellschaft):
- Grundsätzlich Einkünfte aus selbstständiger Tätigkeit nach § 18 EStG
- Sind an dem MVZ neben Ärzten Gewerbetreibende beteiligt, z.B. Apotheker, können diese die übrigen Einkünfte des MVZ (Gründung vor dem 1.1.2012)“infizieren”, sodass insgesamt gewerbliche Einkünfte vorliegen. Es fällt dann zusätzlich Gewerbesteuer an, auch wenn diese über die Steuerermäßigung bei Einkünften aus Gewerbebetrieb nach § 35 EStG ganz oder teilweise anrechenbar sein sollte.
Quelle: E-MARKTWISSEN
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