Steuern von A bis Z: Bezüge Versorgungswerk

Steuern von A bis Z: Bezüge Versorgungswerk

Für kammerfähige freie Berufe wie die ärztliche Tätigkeit besteht eine gesetzliche Pflichtmitgliedschaft bei den berufsständischen Versorgungswerken, die unter anderem die Altersversorgung in Form der Rente sicherstellt. Nachfolgend die beispielhafte Rente eines Arztes:

EinkunftsartSonstige Einkünfte nach § 22 Nr. 1 S. 3 Buchst. a Doppelbuchst. aa EStG
SteuerpflichtigJahresbetrag der Rente ./. steuerfreier Teil der Rente (Rentenfreibetrag)
RentenfreibetragEntscheidend für die Höhe des Besteuerungsanteils der Rente ist das Jahr des erstmaligen Rentenbezugs. Der Rentenfreibetrag wird einmalig ermittelt und über die Laufzeit der Rente festgeschrieben; Rentenerhöhungen in den Folgejahren sind in voller Höhe steuerpflichtig.

Für Bestandsrenten (Rentenbeginn vor 2005) beträgt der Rentenfreibetrag 50 % der Jahresrente 2005. Für die übrigen Rentner wird der Jahres-Rentenfreibetrag im Jahr nach dem Rentenbeginn ermittelt. Dadurch ist sichergestellt, dass die Höhe des Freibetrags nicht vom Monat des erstmaligen Rentenbezugs abhängig ist (sogenanntes Kohortenprinzip). Der Rentenfreibetrag ermittelt sich als Produkt der Jahresrente im Jahr nach Rentenbeginn multipliziert mit (100 abzüglich Besteuerungsanteil) %. Im Jahr des erstmaligen Rentenbezugs steuerpflichtig ist der Besteuerungsanteil der Rente.

Beispiel: Arzt A erhält im Juni 2020 erstmals Rente aus dem Versorgungswerk. Die Höhe der Rente beläuft sich (auch in 2021) auf 2.000 €/Monat.

Besteuerungsanteil der Rente: 80 % somit in 2020 steuerpflichtig
(2.000 € * 7 Monate) * 80 % = 11.200 € Ermittlung Rentenfreibetrag in 2021
(2.000 € * 12 Monate) * (100 – 80) % = 4.800 €
Nach Abzug des Rentenfreibetrags in 2021 steuerpflichtig:
19.200 €

 

Kommentar:

“Mehr Infos zu allen Fragen rund um das Management einer Arzt- oder Zahnarztpraxis finden Sie in “Chefsache” unter https://www.gesundheitsmarktwissen.de/. Der Anspruch dieses XXL-Werkes ist es, zu allen Fragen rund um das Management einer Arzt- oder Zahnarztpraxis eine fundierte Hilfestellung zu bieten.

Neben “Chefsache” finden Sie in unserem digitalen Wissensportal Gesundheitsmarktwissen zahlreiche weitere fachgruppenspezifische Marktstudien und Publikationen mit vielen wirtschaftlichen Daten, die keine Managementfragen für die Heilberufe und deren Beratung offenlassen.”

Quelle: GESUNDHEITSMARKTWISSEN

Autor Christoph Scheen
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