Struktur der Gesetzlichen Krankenversicherung

Struktur der Gesetzlichen Krankenversicherung

Die GKV wird aus Primarkassen und Ersatzkassen gebildet. Für Versicherte hat diese Unterscheidung durch das Wahlrecht der Versicherung keine Relevanz mehr.

Primärkassen
Primarkassen (auch primäre Träger) sind berufsständische Pflichtversicherungen, die bei der Gründung der Sozialversicherung durch Bismarck festgelegt wurden. Es gibt folgende Arten von Primärkassen:

  • Ortskrankenkassen (AOKs) (§ 143 – § 146a SGB V)
  • Betriebskrankenkassen (BKKs) (§ 147 – § 156 SGB V)
  • Innungskrankenkassen (IKKs) (§ 157 – § 164 SGB V)
  • Landwirtschaftliche Krankenkassen (LKKs) (§ 166 SGB V)
  • Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (DRVKBS) (§ 167 SGB V)

Ersatzkassen
Ersatzkassen entstanden aus freiwillig organisierten Hilfskassen und waren ein „Ersatz“ für die Pflichtzuweisung in die berufsständischen Primärkassen. (Um die Jahrhundertwende gab es rund 1.500 Hilfskassen in Deutschland.)

Sie mussten bei der Reichsversicherungsordnung RVO bis 1914 eine Zulassung als „Ersatzkasse“ beantragen. Seit 1936 musste eine Ersatzkasse sich entweder auf Angestellte oder auf Arbeiter beschränken. 1996 wurde diese berufsständische Trennung in Arbeiter und Angestellte sowie die Beschränkung auf eingegrenzte Berufsgruppen aufgehoben; zum 1.1.2009 schlossen sich der Arbeiter-Ersatzkassen-Verband und der Verband der Angestellten-Krankenkassen zum Verband der Ersatzkassen (vdek) zusammen.

Quelle: Jahrbuch für Ärzte und Zahnärzte 2018 (Kapitel 5.1.2)

 

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